Wenn Sie mit Ihren Liebsten in eine Tierarztpraxis müssen, erwarten Sie nur das Beste für Ihr Tier: eine ausführliche Beratung, umfassende Behandlung und modernste Untersuchungsmethoden. Genau das bieten wir Ihnen und geben für die Gesundheit Ihres Tieres alles. Dabei achten wir stets auf kontinuierliche Weiterbildung und fortschrittliche Behandlungsräume und Geräte.
Wie alles im Leben ist unsere Arbeit natürlich nicht kostenlos. Und bei der Rechnungsstellung ist es so: Wir Tierärztinnen und Tierärzte denken uns die Preise nicht aus, sondern müssen uns nach einer gesetzlich festgelegten Gebührenordnung richten, der sogenannten GOT: Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte.
Nun hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, kurz BMEL, eine Neufassung der Tierärztegebührenordnung beschlossen. Die Aktualisierung wird ab dem 22. November 2022 in Kraft treten. Was die GOT ist und was die Anpassung für Tierhalter:innen bedeutet, erklären wir auf dieser Seite.
Was ist die GOT?
Tierärztinnen und Tierärzte sind also nach einer bundeseinheitlichen Rechtsverordnung verpflichtet, für ihre Leistungen entsprechende Gebühren in Rechnung zu stellen. Diese Rechtsverordnung heißt „Gebührenordnung für Tierärzte“, kurz GOT. Sie sorgt für Transparenz und schützt auf der einen Seite die Tierhalter vor überhöhten Gebühren und auf der anderen Seite die Tierarztpraxen vor Dumping-Preisen.
Tipp: Die GOT ist für jeden im Internet einsehbar:
https://www.bmel.de/SharedDocs/Gesetzestexte/DE/tieraerztinnen-gebuehrenordnung-got.html
Was steht in der GOT?
In der GOT finden sich die Preise für tierärztliche Leistungen wie z.B. eine klinische Untersuchung, Injektionen oder eine Ultraschalluntersuchung.
Für jede Leistung gibt es einen Mindestsatz (1-facher Satz), der nicht unterschritten werden darf und einen Höchstsatz (3-facher Satz), der nicht überschritten werden darf. Die Rechtsverordnung sieht vor, dass der Tierarzt abhängig von der Schwierigkeit, dem Zeitaufwand, dem Wert des Tieres und der örtlichen Verhältnisse die Gebühren im Rahmen der GOT frei festlegen kann. Im Notdienst muss im 2- bis 4-fachen Satz abgerechnet werden und zusätzlich dazu muss jeder Tierarzt eine Notdienst-Pauschale von 50€ zzgl. MwSt erheben. Die GOT gilt in dieser Form seit 1999. Eine Erhöhung der Gebühren um 12% fand 2008 und 2017 statt. Medizinisch wurde die GOT seit 1999 nicht mehr überarbeitet.
Nun hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, kurz BMEL, eine Neufassung der Tierärztegebührenordnung beschlossen. Die Aktualisierung wird ab dem 22. November 2022 in Kraft treten. Mit der Neufassung werden wichtige medizinische Untersuchungsmöglichkeiten neu erfasst (z.B. CT- und MRT-Untersuchungen) und die Gebühren für tierärztliche Leistungen wurden angepasst. Außerdem wurden die Leistungen nicht nur überarbeitet, sondern fehlende auch eingepflegt.
Die Pressemitteilung dazu finden Sie hier:
https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/65-tieraerztegebuehren.html
Warum gibt es eine neue GOT mit Anpassungen der Gebühren?
Unsere Arbeit in Tierarztpraxen kann nur nachhaltig und langfristig erfolgen, wenn wir unsere Kosten auch decken können. Dazu hat das BMEL 2020 eine Studie in Auftrag gegeben, die auf wissenschaftlicher Basis die tierärztlichen Leistungen bewerten und klären sollte, ob die GOT kostendeckend ist. Die neuen Gebühren basieren auf diesen Ergebnissen und passen sich nun sowohl den tierärztlichen Leistungen, dem veterinärmedizinischen Erkenntnisstand als auch an die wirtschaftlichen Erfordernisse für den Betrieb einer Tierarztpraxis an.
Denn die Tiermedizin hat sich in den letzten 20 Jahren enorm entwickelt. In vielen Bereichen können wir unseren vierbeinigen Familienmitgliedern eine medizinische Versorgung auf dem Niveau der Humanmedizin anbieten. Dafür haben Tierarztpraxen in moderne Geräte wie digitale Röntgenanlagen oder Laborgeräte investiert, es wurden bessere Medikamente entwickelt und alle Mitarbeiter der Praxen sind angehalten, sich immer wieder fortzubilden.
Was bedeutet diese Erhöhung für Tierhalterinnen und Tierhalter?
Für Sie bedeutet die neue GOT: Sie müssen sich auf höhere Rechnungen einstellen. Denn wir Praxen müssen uns mindestens an die neuen Sätze bei der Rechnungsstellung halten. Die Kosten für tierärztliche Leistungen werden also laut Gesetz deutlich steigen. Fachleute rechnen mit einer durchschnittlichen Erhöhung der Tierarztrechnungen von ca. 20%.
Was können Sie tun, um hohe Kosten zu vermeiden oder im Notfall abgesichert zu sein?
Da sich ein Tierarztbesuch oder Notdienstleistungen nicht verhindern lassen und extrem wichtig für Ihr Tier sind: Bitte sorgen Sie rechtzeitig für eine angemessene Absicherung Ihres Tieres. Sie können natürlich auf eine eigene finanzielle Rücklage für die Tierarztkosten sorgen. Aber da die Kosten – gerade bei Notdiensten – schnell in die Höhe schnellen können, empfehlen wir Ihnen vor allem eine passende Tierkrankenversicherung. Wie bei uns Menschen eine Krankenversicherung kann bei Tieren die Tierkrankenversicherung helfen, eine bestmögliche medizinische Versorgung Ihres Tieres sicherzustellen. Eine Versicherung kann die Kosten decken.
Welche Krankenversicherung für Tiere ist gut?
Das Angebot an Tierkrankenversicherungen ist zugegeben unübersichtlich und ändert sich ständig. Wir können und wollen keine spezielle Versicherung empfehlen, weil die Ansprüche je nach Tier und Besitzer unterschiedlich sind. Sie müssen bei der Auswahl der Versicherungen leider sehr genau das Kleingedruckte lesen, um eine gute Entscheidung treffen zu können. Grundsätzlich empfehlen wir eine Krankenversicherung und nicht „nur“ eine OP-Versicherung abzuschließen. Oft unterschätzen Tierbesitzer die Kosten, die bei internistischen Erkrankungen wie z.B. Schilddrüsenüber- oder unterfunktion, Nierenerkrankungen oder Allergien durch Medikamente und Laboruntersuchungen auftreten können. Wenn Sie eine reine OP-Versicherung abschließen, stehen Sie bei chronischen Erkrankungen ohne finanzielle Hilfe da.
Was sollte ich bei der Auswahl einer Versicherung beachten?
Im Folgenden möchten wir einige Punkte auflisten, die uns im Umgang mit Versicherungen immer wieder auffallen und die Sie bedenken sollten:
- Welcher GOT-Satz wird übernommen? Im Notdienst müssen Tierärzte mindestens im 2-fachen Satz abrechnen. Wenn die Versicherung nur den 1-fachen Satz übernimmt, tragen Sie dann mindestens die Hälfte der Rechnung selbst.
- Gibt es eine Jahres-Höchstgrenze? In einem Notfall entstehen bei der Versorgung in einer Tierklinik schnell Kosten von 2.000-3.000€ sogar ohne eine Operation. Wenn Ihre Versicherung ein Jahreslimit von 1.500€ oder 3.500€ hat, stehen Sie das restliche Jahr im Grunde ohne Absicherung dar.
- Sind Erkrankungen ausgeschlossen? Und wenn ja: Hat Ihr Tier ein erhöhtes Risiko auf eine solche Erkrankung? Wenn dies der Fall ist, sollten Sie eine andere Versicherung wählen.
- Wird die Versicherungsleistung mit zunehmendem Alter des Tieres weniger? Einige Versicherungen zahlen mit fortgeschrittenem Alter Ihres Tieres anteilig immer weniger der tierärztlichen Rechnungen. In diesem Fall müssen Sie trotz Versicherung Geld für den Tierarzt einplanen. Gerade chronische Erkrankungen benötigen aber mit zunehmendem Alter häufiger eine Kontrolle oder Medikamente als im Frühstadium.
- Gibt es eine Selbstbeteiligung? Bei vielen Versicherungen kann man durch eine Selbstbeteiligung die monatlichen Raten deutlich verringern. Wenn Ihre persönliche Situation eine Selbstbeteiligung im Notfall zulässt, kann das eine gute Lösung für Sie sein.
- Übernimmt die Versicherung ggf. auch medizinische Futtermittel, Physiotherapie u.ä.?
Bei medizinischen Fragen sprechen Sie uns gerne an. Für weitere Fragen zu den Versicherungen empfehlen wir Ihnen die Beratung durch einen Versicherungsvertreter Ihres Vertrauens.