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Neue Gebührenordnung für tierärztliche Leistungen im Notdienst


 

Sehr geehrte Kunden, liebe Tierfreunde,

sicher haben Sie bereits davon gehört oder es sogar selbst erlebt, dass die tierärztliche Versorgung im Notdienst bundesweit aktuell sehr angespannt ist. Immer mehr tierärztliche Kliniken können keine 24-stündige Versorgung, an sieben Tagen pro Woche mehr anbieten und geben daher Ihrer Status als Tierklinik ab.

Um die bereits angespannte Situation zu entschärfen hat der Gesetzgeber reagiert und eine Änderung der Gebührenordnung der Tierärzte verabschiedet.

 

Damit sind – von jeder tierärztlichen Praxis – ab sofort folgende Gebühren verpflichtend zu berechnen: 

1. Eine pauschale NOTDIENSTGEBÜHR: Sie beträgt 50.- Euro (netto) bei einem Tierarztbesuch zu den Notdienstzeiten. Bei mehreren zu behandelnden Tieren fällt die Gebühr nur einmal an. Die GOT-Gebührensätze enthält stets Nettobeträge. Es kommen noch 19% Mehrwertsteuer (9,50 €) dazu. Es müssen somit einmalig 59,50 Euro (brutto) für einen Besuch im Notdienst berechnet werden

2. Ein GOT-MINDESTSATZ: Im Notdienst ist für tierärztliche Leistungen ab sofort verpflichtend mindestens der 2,0-fache Satz der GOT abzurechnen. Zu welchen Zeiten diese neuen Notdienstgebührensätze gelten, regelt die GOT ebenfalls mit genauen Zeitangaben:

 

Die Nacht beginnt täglich um 18.00 Uhr und endet um 08.00 Uhr des jeweils folgenden Tages. Das Wochenende beginnt freitags 18.00 Uhr und endet um 08.00 Uhr des jeweils folgenden Montags. An gesetzlichen Feiertagen gilt die Notdienstgebühr von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr. Der Notdienstzuschlag gilt nicht für Leistungen, die im Rahmen der regulären Sprechstunden einer tierärztlichen Praxis erbracht werden.

 

 

Was bedeutet das für Sie, als Kunde der Tierarztpraxis ab der Erft genau? 

 

Unsere Praxis hat 53 Stunden pro Woche geöffnet (Mo - Fr: 09-19 Uhr, Sa: 09-12 Uhr)!Mit diesem Service bieten wir Ihnen bereits eine bestmögliche und deutlich überdurchschnittliche Erreichbarkeit – Wochentags sogar täglich zehn Stunden durchgehend.

Wenn Sie unsere Leistungen
innerhalb unserer regulären Sprechzeiten nutzen, erheben wir KEINE NOTDIENSTGEBÜHR und KEINEN ERHÖHTEN GEBÜHRENSATZ! Dies trifft auf 99% aller Besuche in unserer Praxis zu.

Ausschliesslich bei Leistungen die ausserhalb unserer Öffnungszeiten (z.B. Samstag nach 12:00 Uhr) erbracht werden, sind wir gesetzlich verpflichtet die oben angegebene Notdienstgebühr und den mindestens 2,0-fachen Gebührensatz zu berechnen. zu berechnen.

 

WICHTIG: Um die Wartezeiten zu verkürzen und den Besuch in unserer Praxis für Ihr Tier so entspannt wie möglich zu gestalten, führen wir eine Terminsprechstunde!

Rufen Sie uns daher immer unter der Rufnummer 02271-983031 an und vereinbaren Sie so Ihren Wunschtermin.

 

 

Wenn Sie Fragen zur neuen GOT oder unseren Sprechzeiten haben, sprechen Sie uns gerne an.

 

 

 

Herzliche Grüße

Ihr Praxisteam der Tierarztpraxis an der Erft